Einlasshinweise:
1. Keine größeren Taschen & Rucksäcke sowie Fahrräder
Taschen, Rucksäcke usw. dürfen aufgrund der erhöhten Sicherheitsauflagen nicht mit auf das Festgelände genommen werden. Es gibt hierfür auch keine Ablagemöglichkeit oder Garderobe, sodass wir euch bitten, diese im Auto oder zu Hause zu lassen. Handtaschen die kleiner als DIN-A4 sind dürfen mitgebracht werden, können aber vom Einlasspersonal kontrolliert werden. Aus Sicherheitsgründen bitten wir auch darum, dass eure Fahrräder zu Hause bleiben oder außerhalb des Festgeländes abgestellt werden.
2. Zugang für U18 zu den Abendveranstaltungen
Zutritt zu den Abendveranstaltungen wird nur nach den Regelungen des Jugendschutzgesetzes gewährt: Alle unter 16-Jährigen erhalten deshalbnur in Begleitung eines Erziehungsbrechtigten Zutritt zum Festgelände. Alle 16-17-Jährigen werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit dem Muttizettel in Verbindung mit einem Erziehungsbeauftragten eingelassen. Ein Erziehungsbeauftragter darf nur einen Minderjährigen begleiten. Ein Muttizettel allein ist für unter 18-Jährige nicht ausreichend.
Wenn du also 16-17 Jahre alt bist und du nicht mit deinen Eltern den Thumer „Dreiklang“ besuchst, dann halte dich bitte an das folgende Vorgehen, um Einlass zu den Abendveranstaltungen bekommen zu können:
- Den Muttizettel von muttizettel.net herunterladen.
- Das PDF ausfüllen (auch den Erziehungsbeauftragten benennen) und 2x ausdrucken.
- Beide Muttizettel von Eltern/Elternteil unterschreiben lassen.
- Zusammen mit dem Muttizettel + deinem Ausweis und dem Erziehungsbeauftragten + dessen Ausweis zum Org.-Büro am Haupteingang (Festzelt) kommen. Hier wird der Muttizettel geprüft und abgestempelt.
- Ein Exemplar der beiden Muttizettel verbleibt im Org.-Büro und den gestempelten Zettel trägst du zur Veranstaltung bei dir.
- Viel Spaß auf dem „Dreiklang“!
Veranstaltungsordnung:
Wer folgende Regeln nicht einhält oder den Weisungen des Sicherheitspersonals und vom Veranstalter beauftragter Helfer nicht Folge leistet, sich der Veranstaltungsordnung widersetzt bzw. sich, Andere oder den „Dreiklang“ gefährdet, wird vom Veranstaltungsgelände verwiesen (Hausrecht). Bei Verstößen gegen Gesetze (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Betäubungsmittel, etc.) ist das Sicherheitspersonal verpflichtet die Ordnungsbehörden hinzuzuziehen.
- Änderungen im Programmablauf
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben.
- Erste Hilfe
Der Sanitätsdienst erfolgt durch die Freiwillige Feuerwehr Thum, erreichbar unter Telefon 112.
- Fotografieren/Ton- und Videoaufnahmen
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3-/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
- Gewerbsmäßige Tätigkeit
Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der „Dreiklang“-Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
- Haftung
Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
- Wetter
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Sollten durch die Witterungsumstände allerdings Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgebrochen. Bereits gezahlte Eintrittsgelder können nicht zurück erstattet werden.
- Speisen/Getränke/verbotene Gegenstände
Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Auch beim Verlassen des Geländes ist es untersagt Gläser und Flaschen mit raus zu nehmen.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Jeder Besucher ist beim Betreten des „Dreiklang“-Geländes verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst sein angelegtes Eintritts- oder Helferbändchen bzw. den angebrachten Tagesstempel unaufgefordert vorzuzeigen.
Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des „Dreiklang“-Geländes zu hindern. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung besteht nicht.
Der Besucher erklärt sich mit Zahlung des Eintrittsgeldes bzw. dem Erwerb des Eintrittsbändchens damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
- Stage Diving etc.
Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden!
- Ton- und Bildaufnahmen durch Veranstalter
Jeder Besucher willigt ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung im „Dreiklang“-Gelände, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen der Besucher zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen.
- Drogen
Es gilt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Bundesrepublik Deutschland.
- Werbung
Fremdwerbung ist auf dem Festival nicht gestattet. Wer Interesse an der Bewerbung seiner Veranstaltung oder Unternehmung auf dem Orchestergeländes hat, wendet sich bitte vorab an den Veranstalter. Werbebanner unserer Kooperationspartner und Sponsoren sowie Instrumente der
Orchester & Bands sind keine Souvenirs. Jeder Diebstahl sowie jede Beschädigung wird von uns zur Anzeige gebracht.
- Fundsachen
Fundsachen können jederzeit im Organisationsbüro im Gebäude der Feuerwehr abgegeben werden.
- Getränke/Glaspfand
Die Abgabe von Getränken auf dem „Dreiklang“-Gelände erfolgt in Gläsern, für die ein Pfand erhoben wird.
- Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte das Gelände vor 24 Uhr (bzw. vor 22 Uhr bei Personen unter 16 Jahren) verlassen müssen, vgl. Einlasshinweise. Zur Kontrolle ist der Personalausweis auf Verlangen des Sicherheitspersonals oder der vom Veranstalter beauftragten Helfer vorzuzeigen.
- Licht und Lautstärke
Die Lichtshow enthält sog. Stroboskoplicht, das unter Umständen epileptische Anfälle auslösen kann. Die Lautstärke des Konzerts kann u.U. zu Gehörschädigung führen. Bitte, wenn nötig, einen Gehörschutz tragen.
Danke für Ihr/Euer Verständnis und Ihre/Eure Mitarbeit für die Sicherheit des „Dreiklang“!